zum 01.08.2025 Bewerber/-innen für folgende
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in fachtheoretische und fachpraktische Abschnitte. Während der fachpraktischen Ausbildungsabschnitte erfolgt der Einsatz im Fachbereich 1 - Zentrale Dienste der Stadtverwaltung. Der theoretische Berufsschulunterricht findet wöchentlich am Heinrich-Hertz-Europakolleg in Bonn statt.
Ihre Aufgaben:
Außerdem bieten wir neben den üblichen Angeboten des Tarifvertrages TVAöD wie beispielsweise 30 Tage Urlaub, Abschlussprämie, Zuschuss für Lernmittel, Zuschuss zum ÖPNV, Vermögenswirksame Leistung, attraktive Angebote zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, Interessenvertretung für Auszubildende sowie gleitende Arbeitszeiten. Zu Beginn der Ausbildung beträgt die Ausbildungsvergütung 1.218,26 €.
Des Weiteren bilden wir bedarfsorientiert aus. Daher bestehen nach der Ausbildung hervorragende Übernahmechancen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Sind Sie interessiert und können sich vorstellen die Anwender/-innen zu unterstützen?
Dann zögern Sie nicht weiter und bewerben sich bis zum 31.10.2024 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse in einer PDF-Datei). Nutzen Sie für Ihre Bewerbung bitte ausschließlich unser Online-Portal www.niederkassel.de/stellenangebote.
Informationen zur angebotenen Stelle erteilt Ihnen gerne Herr Bliersbach unter der Telefonnummer 02208 / 9466 – 150 oder per E-Mail s.bliersbach@niederkassel.de.
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerber/-innen werden bei gleicher Qualifikation, Eignung und Befähigung besonders berücksichtigt. Sollten Sie den besonderen Schutz des SGB IX in Anspruch nehmen wollen, weisen Sie bitte im Anschreiben bzw. Lebenslauf auf Ihre Schwerbehinderung deutlich hin. Die Stadt Niederkassel fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb die Bewerbungen von Personen unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich. Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen nach dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung.